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Die nachfolgenden Beschlusstexte dienen zur Information. Offizielle Veröffentlichungen erfolgen ensprechend der Satzung des Abwasserzweckverbandes “Am Klosterwasser” in den Mitteilungsblättern der Ausgaben Kamenz Nord und Bischofswerda
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In der öffentlichen Verbandsversammlung am Dienstag, dem 18.01.2011 wurde folgender Beschluss gefasst:
Beschluss 06/2011
Aufgrund §15 SächsEigBG, der §§ 5 Abs.4 u. 11 Abs.2 Nr.5 u. den §§ 58, 60 SächsKomZG i.V.m. §§ 74, 75 u. 76 SächsGemO beschliesst die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes “Am Klosterwasser” in der öffentlichen Verbandsversammlung am 18.01.2011 die vorliegende Haushaltssatzung mit dem dazugehörigen Wirtschaftsplan für das Jahr 2011:
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§ 1
Der Wirtschaftssplan wird festgesetzt mit
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1.1. Die Umlage der Gemeinden wird für das Wirtschaftsjahr 2011 auf 45.000,00 EURO festgesetzt und und zur Deckung des Verlustes eingenommen
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2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) von 0,00 EURO
3. dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 0,00 EURO
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§ 2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird für die Kasse auf 100.000,00 EURO festgesetzt.
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§ 3
Nachrichtlich: Der Wirtschaftsplan 2011 und die Übersicht zu Verpflichtungsermächtigungen 2012 - 2015 ist Bestandteil der Haushaltssatzung 2011. Der geplante Verlust in Höhe von 73.550,00 EURO ist auf neue Rechnung vorzutragen.
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Höflein, den 18.01.2011
Brützke Vorsitzender Abwasserzweckverband
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